Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Dienstleistungen im Bereich Videografie, Planung, Skripting, Videobearbeitung (Editing) sowie der Erstellung von Social-Media-Content.
2. Angebot und Vertrag
Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung eines Angebots oder die Beauftragung per E-Mail, Messenger oder vergleichbarer Kommunikationsmittel zustande.
3. Leistungen
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Änderungen oder zusätzliche Leistungen nach Auftragserteilung werden gesondert nach Aufwand berechnet.
4. Vergütung und Anzahlung
Sofern nicht anders vereinbart, ist eine Anzahlung von 50 % des Auftragswertes nach Auftragserteilung fällig. Der Restbetrag wird nach Fertigstellung und Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug bezahlt.
5. Korrekturschleifen
Im Angebot ist eine feste Anzahl an Korrekturrunden enthalten. Weitere Korrekturen oder Änderungen werden berechnet.
6. Reisekosten
Anfallende Reise-, Übernachtungs-, Park- oder sonstige Nebenkosten werden, sofern nicht anders vereinbart, zusätzlich berechnet und im Angebot oder auf der Rechnung ausgewiesen.
7. Drohnenaufnahmen
Drohnenaufnahmen erfolgen ausschließlich unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Sollten Flüge aufgrund von Wetterbedingungen, Flugverbotszonen, behördlichen Auflagen oder Sicherheitsgründen nicht möglich sein, stellt dies keinen Mangel der Leistung dar. In diesem Fall wird gemeinsam eine alternative Lösung gesucht.
8. Musiklizenzen
Wir verwenden Musik von Anbietern wie Artlist. Dies ist mit Lizenzkosten verbunden, welche inbegriffen sind. Sollte Musik gewünscht sein, die außerhalb von Artlist erworben werden muss, wird dies entsprechend berechnet.
9. Nutzungsrechte
Die Nutzungsrechte an den finalen, bezahlten Inhalten gehen nach vollständigem Zahlungseingang auf den Auftraggeber im vereinbarten Umfang über. Rohmaterial, Projektdateien sowie nicht verwendete Aufnahmen verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
10. Referenznutzung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erstellten Inhalte nach deren Veröffentlichung durch den Auftraggeber oder mit dessen Freigabe als Referenz für Eigenwerbung zu verwenden. Dies umfasst insbesondere die Nutzung auf der eigenen Website, in sozialen Medien, im Portfolio sowie bei Präsentationen und Wettbewerben. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
11. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle für die Produktion erforderlichen Informationen, Materialien und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen können den vereinbarten Liefertermin entsprechend verschieben.
12. Liefertermine
Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers verlängern die Lieferfrist angemessen.
13. Stornierung
Wird ein bestätigter Auftrag durch den Auftraggeber storniert, werden bereits erbrachte Leistungen sowie entstandene Kosten berechnet.
14. Haftung
Der Auftragnehmer haftet ausschließlich für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder technische Einschränkungen von Social-Media-Plattformen wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
15. Datenarchivierung
Der Auftragnehmer bewahrt Projektdateien, Rohmaterial und exportierte Endfassungen nach Abschluss des Projekts für einen Zeitraum von mindestens 90 Tagen auf. Nach Ablauf dieser Frist besteht keine Verpflichtung zur weiteren Archivierung oder Bereitstellung der Daten. Eine längere Archivierung kann auf Wunsch des Auftraggebers gegen gesonderte Vergütung vereinbart werden.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferten Dateien nach Übergabe selbst zu sichern. Für Datenverluste nach Ablauf der Archivierungsfrist übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
16. Lieferumfang
Der genaue Lieferumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Hierzu zählen insbesondere Anzahl der Videos, Formate (meist 9:16, Hochformat) , Laufzeiten, Versionen, Untertitel, Thumbnails sowie weitere vereinbarte Leistungen. Leistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot aufgeführt sind, sind nicht Bestandteil des Auftrags und können gesondert berechnet werden.
17. Content-Freigabe
Der Auftraggeber verpflichtet sich, gelieferte Inhalte innerhalb von 7 Kalendertagen nach Übergabe zu prüfen und etwaige Änderungswünsche mitzuteilen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gelten die gelieferten Inhalte als abgenommen.
Nach erfolgter Abnahme oder Ablauf der Frist sind nachträgliche Änderungen ausschließlich im Rahmen eines neuen Auftrags oder gegen gesonderte Vergütung möglich.
18. Social-Media-Performance
Der Auftragnehmer erstellt Inhalte nach bestem Wissen und Gewissen sowie entsprechend der vereinbarten Zielsetzung. Eine Garantie für bestimmte Ergebnisse, insbesondere Reichweite, Aufrufe, Interaktionen, Leads, Verkäufe oder sonstige wirtschaftliche Erfolge auf Social-Media-Plattformen, wird nicht übernommen. Der Erfolg veröffentlichter Inhalte hängt von zahlreichen Faktoren ab, auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss hat, insbesondere von Algorithmen, Veröffentlichungszeitpunkt, Werbebudget und Maßnahmen des Auftraggebers.
19. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht des Landes, in dem der Auftragnehmer seinen Geschäftssitz hat (Deutschland). Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.